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AGB

  1. Anwendungsbereich / Allgemeines
    Die Beteiligten werden im Folgenden Unternehmen und Kunde genannt. Sofern die nachfolgenden Bedingungen dem Kunden Pflichten auferlegen, so hat er in dem Falle, dass er nicht persönlich handelt, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm eingesetzten Personen die auferlegten Pflichten einhalten. Er hat sich Versäumnisse der von ihm eingesetzten Personen zurechnen zu lassen.
    Allen mit uns geschlossenen Vereinbarungen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden durch Auftragserteilung anerkannt.
    Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Vertrag
    „Unsere Angebote / Preisauszeichnungen sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung) verbindlich. Dies gilt auch für Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen.“
    Sollten unsere Mitarbeiter oder Außenvertreter mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese ebenfalls stets unserer schriftlichen Bestätigung und sind ansonsten nicht verbindlich.
    Zum Auftrags- / Leistungsumfang gehören ausschließlich die im Auftrag schriftlich festgelegten und bestätigten Produkte und Maßnahmen.
    Die zum Angebot / zur Auftragsbestätigung ggf. beigefügten Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Qualitäts-, Ma§-, Beschaffenheits- und Leistungsangaben sind, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart Näherungswerte und unterliegen produktionsbedingter Toleranzen.
    Alle bauseitigen Voraussetzungen zur Auftragsausführung (z.B. geeigneter Kamin / Verbrennungsluftmöglichkeit) sind bauseits zu prüfen, oder der Unternehmer ist explizit damit zu beauftragen.
    Ein Vertragsrücktritt / Storno ist nur möglich, wenn dem Unternehmen die bis dahin getätigten Aufwendungen / Leistungen mit 20% Stornogebühr aus der Vertragssumme erstattet werden. Bereits bestellte Zulieferware ist voll zu erstatten.
    Bei Auftragserteilung außerhalb unserer Geschäftsräume gilt die Widerrufsfrist des Vertrages von 14 Tagen.
  3. Zahlungen
    Zahlungen sind, falls schriftlich nicht anders vereinbart, ohne Abzüge innerhalb 8 Werktage nach Rechnungseingang zu leisten.
    Der Kunde kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten, sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind vom Unternehmen anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
    Der Unternehmer kann seine vertragliche Leistungspflicht von der Vorleistung des Kunden oder einer entsprechenden Sicherheit abhängig machen. Der Verwender kann dem Kunden eine angemessene Frist zur Vorleistung oder Erbringung der Sicherheit setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Unternehmer zum Rücktritt berechtigt.
  4. Lieferbedingungen
    Alle Lieferzeiten und -fristen gelten als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich Fixtermine vereinbart wurden.
    Höhere Gewalt und nachweisbares Unverschulden kann dem Unternehmen nicht zur Last gelegt werden.
    Der Unternehmer ist zur Teillieferung berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen, die der Unternehmer gesondert in Rechnung stellt, gesondert nach dessen Zahlungsbedingungen zu bezahlen.
  5. Versand / Transportschäden
    Der Kunde kann mit der Behauptung, die Ware weise Transportschäden auf, nur gehört werden, wenn die gerügten Schäden durch den Transporteur bei der Ablieferung unter Angabe von Datum und Uhrzeit schriftlich bestätigt wurden. Der Kunde trägt die Sorge dafür, diese schriftliche Bestätigung zu erhalten.
    Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
  6. Garantie
    Bei Handelsware gelten Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers.
    Bei Handwerksleistungen gewährt der Unternehmer 24 Monate Garantie.
    Eine Gewährleistung nach VOB ist separat zu vereinbaren.
    Feuerberührte Teile sowie Verschleißteile sind grundsätzlich von der Garantie ausgenommen.
    Die gesetzliche Gewährleistung wird eingehalten.
  7. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
    Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern. In diesem Fall ist der Kunde zu deren Herausgabe verpflichtet.
    Der Kunde hat auf Anfrage schriftlich und nachprüfbar Auskunft über den Bestand der unter Eigentumsvorbehalt des Verwenders stehenden Ware zu geben.
    Die Rücknahme der Vorbehaltsware bedarf zuvor keiner Rücktrittserklärung vom Vertrag.
    Der Kunde ist verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschaden ausreichend zu versichern. Die Versicherungsansprüche werden in Höhe des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt des Verwenders stehenden Waren bereits jetzt an uns abgetreten.
    „Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.“
  8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Erfüllungsort für die aus dem Vertrag resultierenden Pflichten ist Bernbeuren.
    Für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Unternehmer und Kunde ist Weilheim i. Oberbayern Gerichtsstand.